Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Anbieter

      Die Sparkasse Krefeld (nachfolgend „Sparkasse“), ist Betreiberin der Internetseite skkr-naeherdran.de.

      Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

      Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschrie-benen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    2. Sparkasse und ehrenamtliches Engagement

      Die Sparkasse Krefeld ist seit 1840 eng verbunden mit den Menschen in der Region – in Krefeld, im Kreis Viersen und in Teilen des Kreises Kleve. Das gesellschaftliche Engagement der Sparkasse zeichnet sich beispielsweise durch Förderungen gemeinnütziger Projekte aus. Die Unterstützung des Geschäftsgebietes erhöht die Lebens-qualität der Menschen vor Ort.
    3. Ziel der Förderplattform

      Die Sparkasse Krefeld fördert aus den erwirtschafteten Gewinnen das Geschäftsgebiet, indem unter anderem soziale, sportliche, kulturelle oder ökologische Ziele unterstützt werden.

      Die Förderplattform „Näher dran“ bietet den Menschen der Region die Möglichkeit, sich zentral an einem Ort an die Sparkasse Krefeld zu wenden und förderfähige Projekte vorzuschlagen.

      Den Zielsetzungen entsprechend sollen die Projekte der Antragsteller auf das Gebiet der Stadt Krefeld, des Kreises Viersen sowie des südlichen Kreises Kleve beschränkt sein; Antragsteller können ihren Sitz jedoch auch außerhalb des Geschäftsgebietes haben.
    4. Projektträger und Zuwendungsempfänger

      Eine Vergabe von Fördermitteln ist bei folgenden Partnern möglich:

      • Gemeinnützige/mildtätige Vereine
      • Gemeinnützige/mildtätige Organisationen
      • Kirchliche Institutionen
      • Kommunen des Geschäftsgebietes (ausgenommen die Stadt Krefeld)
    5. Grundsätzlich ausgeschlossene Förderungen

      Eine Vergabe von Förderungen schließt die Sparkasse in folgenden Fällen grundsätzlich aus:

      • Einzelpersonen
      • Laufende Personal-, Verwaltungs-, Bauunterhaltungs-, Reise- oder andere laufende Kosten
      • Projekte, die Parteien oder politische Interessengruppen begünstigen, einen rein kommerziellen Charakter haben oder vor Antragsstellung bereits begonnen haben bzw. abgeschlossen sind.
      • Projekte, die im Zusammenhang mit kommunalen Pflichtaufgaben stehen
  2. Förderformen

    1. Spenden

      Die Sparkasse Krefeld unterstützt seit vielen Jahren ein weites Spektrum von Aktivitäten, die ihren Mittelpunkt in unserem Geschäftsgebiet haben – in Krefeld, im Kreis Viersen sowie im südlichen Kreis Kleve.

      Mit einer Spende ist keine Gegenleistung des Empfängers verbunden. Spenden sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Die Spendenempfänger stellen im Anschluss an die Förderung eine gültige Zuwendungsbestätigung an die Sparkasse Krefeld aus.
    2. Sponsoring

      Durch ein Sponsoring unterstreicht die Sparkasse ihr regionales Engagement. Sie unterstützt Organisationen, Vereine, Veranstaltungen und Institutionen. Dafür werden vertraglich vereinbarte Gegenleistungen (z.B. Anzeigen, Bannerwerbung, Kartenkontingente, Präsentationsflächen, Grußworte, Exklusivrechte, Projekte etc.) vereinbart.

      Grundlage eines jeden Sponsorings ist ein Vertrag zwischen der Sparkasse und dessen Partner. Darin werden detailliert Zuwendungen und Gegenleistungen sowie Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien schriftlich festgehalten.

      Die Überweisung der Sponsorensumme erfolgt nach erbrachter Leistung und einer Rechnungsstellung.
    3. Stiftungen

      1986 wurde die Sparkassen-Kulturstiftung Krefeld als erste Stiftung errichtet, ein Jahr später gefolgt von der Sparkassenstiftung "Natur und Kultur" Kreis Viersen. Die acht Stiftungen der Sparkasse Krefeld und des Kreises Viersen verfügen derzeit über ein Stiftungsvermögen von über 70 Mio. Euro. Jede der Stiftungen ist rechtlich selbstständig und durch eine Satzung an bestimmte Stiftungszwecke gebunden.

      Über die Förderungswürdigkeit von Projektanträgen entscheidet jeweils ein Kuratorium, besetzt mit örtlichen Kommunalpolitikern. Die Stiftungsgeschäfte leitet ein Stiftungsvorstand. Anträge müssen spätestens vier Wochen vor der nächsten Kuratoriumssitzung der jeweiligen Stiftungen eingereicht werden. Anträge und Termine entnehmen Sie der Internetfiliale der Sparkasse Krefeld: sparkasse-krefeld.de/stiftungen
    4. Zweckerträge der Lotterie „PS-Sparen und Gewinnen“ des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

      Mit jedem Los, das unsere PS-Sparer und -Sparerinnen erwerben, spenden sie monatlich 25 Cent für gemein-nützige Zwecke – dem Zweckertrag der Lotterie „PS-Sparen und Gewinnen“ des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes.

      Die Bandbreite der daraus geförderten Empfänger und Projekte ist enorm. In den Genuss der Geldmittel kommen Fördervereine von Kindergärten und Schulen, Sportvereine, Altenheime, Sozialverbände, Kulturträger ebenso wie Karnevalsvereine in Krefeld, im Kreis Viersen sowie im südlichen Kreis Kleve. Dabei orientieren sich die Fördersummen an den individuellen Projekten und reichen von 500 Euro bis hin zu Großspenden.

      Die Vergabe von Zweckertragsmitteln unterliegen besonderen Richtlinien, die vom Minister für Inneres des Landes Nordrhein-Westfalen aufgestellt werden.
  3. Kontaktmöglichkeiten

    Sparkasse Krefeld
    Unternehmenskommunikation
    Ostwall 155
    47798 Krefeld

    Näher dran: E-Mail post.naeher-dran@sparkasse-krefeld.de

    Sponsoring: Tel. 02151 / 6837027

    Stiftungen: E-Mail post.stiftungen@sparkasse-krefeld.de | Tel. 02151 / 6837026
  4. Datenschutzbestimmungen

    Die Datenschutzerklärung der Förderplattform finden Sie hier:

    https://www.skkr-naeherdran.de/datenschutz/
  5. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.